Energieberatung - Ingenieurbüro für Bauwesen - Dipl.-Ing. G. Mühlinghaus

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Energieberatung

Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA für Wohngebäude

In folgenden Bereichen werden wir für Sie tätig:

  • Berechnung des Energiebedarfs, Wärmebedarfs,  Brennstoffbedarfs und der Energiekosten

  • Umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Berechnung der Kapitalwertkosten, Kosten eingesparter kWh und Amortisationszeiten

  • Erfassung von Wärmebrücken

  • Einbeziehung möglicher Fördermittel

iSFP-
individueller Sanierungsfahrplan
Ab 11. Oktober 2017 gilt für Bafa geförderte Vor-Ort-Beratungen
Energieberatungsberichte können in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude erstellt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 11. Oktober 2017 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst:
Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, die Ihnen die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Hierzu können wir einen Energieberatungsbericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans erstellen, der entweder

  • die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder

  • aufzeigt, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.


Für den überwiegenden Teil aller Wohngebäude kann die Beratung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden.
Dieses Faltblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Energiesparberatung-vor-Ort hält hierzu detaillierte Informationen bereit.


Die Förderung kann für Wohngebäude, deren Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt wurde, in Anspruch genommen werden. Die Gebäudehülle darf später nicht zu mehr als 50% verändert worden sein. Das Gebäude muss nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen oder ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein; auch eine Beratung für die geplante Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert.
Vom Beratungsempfänger ist jeweils ein Eigenanteil in Höhe der Differenz zwischen den sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beratungskosten und dem jeweiligen Bundesanteil zu tragen.

Anzahl der Wohneinheiten (WE)

Beratungskosten
(incl. MwSt, € und Nebenkosten)

Bundesanteil (€)

zu entrichtende Kosten des Beratungsempfängers (incl. MwSt, €)

Ein-/Zweifamilienhaus

2250

1300

950

3 bis 6 WE

3100

1700

1400

7 bis 15 WE

4300

1700

2600

>15 WE

auf Anfrage

 

Die Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen fördert die Bafa zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro.

Die Einhaltung obiger Honorare setzt jedoch auch die Bereitstellung von Bauunterlagen und Bauplänen (Grundrisse, Seitenansichten, Schnitt(e), Baubeschreibung) durch den Bauherren voraus.
Für Nichtwohngbäude und geometrisch aufwendigere Gebäude bzw. für eine genaue Honorarauskunft können Sie das Kontaktformular nutzen oder direkt per e-mail anfragen.
Bitte beachten Sie:
Da ein Vor-Ort-Termin notwendig ist können wir diese Dienstleistung nur im Raum Wuppertal und Umgebung (35km Umkreis ) anbieten.

Weitere Beratungsleistungen:

  • Alle Leistungen (Nachweise, Bescheinigungen, Baubegleitung, etc.) bezüglich der Stellung von KfW-Förderanträgen.

  • Messtechnische Untersuchung von Feuchteschäden und Entwicklung von Sanierungskonzepten

  • Gebäudethermografie

  • Beratung zu Fragen und Problemen (Anforderungen an den Baubestand, Eigentümerwechsel, etc.), die mit der seit Feb. 2002 eingeführten Energieeinsparverordnung zusammenhängen.

  • Erstellung von Energieausweisen bzw. Energiepässen






 
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